Gemeinderat vom 17.11.2022

Der Gemeinderat Pollenfeld hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung für das Gebiet der Gemeindeteile Pollenfeld, Seuversholz, Wachenzell und Weigersdorf und zur gesonderten Entwässerungssatzung für das Gebiet des Gemeindeteiles Preith beschlossen.

Klaeranlage Pollenfeld

Foto: Der Gemeinderat Pollenfeld hat die Reduzierung der Abwassergebühren beschlossen. Durch notwendige Investitionen in die Klärwerke, wie hier in die Kläranlage Pollenfeld, fällt die Änderung eher verhalten aus (Foto: Siegfried Fries)

 

In allen Ortsteilen, die von den beiden Satzungen betroffen sind, beträgt die Verbrauchsgebühr, auf Vorschlag der Verwaltung, pro Kubikmeter Abwasser ab dem 1. Januar 2023 dann 3,20 Euro. Bisher lagen die Verbrauchsgebühren in Preith bei 3,40 Euro und in den restlichen Ortsteilen bei 3,30 Euro.

Unverändert, nämlich 60 Euro, wird die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 4 Kubikmeter pro Stunde, also für die meisten angeschlossenen Grundstücke, bleiben. Für Wasserzähler mit höheren Durchflussmengen ist die Grundgebühr entsprechend nach oben gestaffelt. Allerdings wurde diese Grundgebühr bisher nur einmal verlangt, nun ist sie für jeden gesonderten Zähler fällig. Die Gebühren für die Kläranlagen und die Kanalwerke wurden für die Jahre 2023 bis einschließlich 2026 turnusmäßig neu kalkuliert.

Wie Bürgermeister Wolfgang Wechsler erläuterte, erlaubte die durchgeführte Kalkulation keine größeren Senkungen der Gebühren nach unten. Dies sei bedingt durch künftige notwendige Investitionen in die Abwasseranlagen und höhere laufende Kosten für den Betrieb der Anlagen.

 

Zum wiederholten Male war die Einbeziehungssatzung „Am Ranker“ in Wachenzell auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Hier geht es um die Absicht der Gemeinde auf einem Grundstück im nordwestlichen Teil der Ortschaft Wachenzell für einen Nebenerwerbslandwirt Bauland zu schaffen.

Im Geltungsbereich sollen landwirtschaftliche Nutzungen und ein Wohnhaus errichtet werden. Der Gebietscharakter konnte, aufgrund der geänderten Baunutzungsverordnung, nun von einem Dorfgebiet in ein „dörfliches Wohngebiet“ festgesetzt werden, sodass die Hürden für ein Baurecht nicht mehr so hoch gehängt sind. Der Bürgermeister stellte das Ergebnis der wiederholten förmlichen Auslegung vor. Die Stellungnahmen, insbesondere der Bauverwaltung und des Sachgebietes Immissionsschutz des Landratsamtes Eichstätt und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, wurden durch Beschlüsse des Gremiums textlich in die Satzung aufgenommen.

Mit dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss geht die Satzung nun nochmals in die förmliche Auslegung.

 

Neben den Bauanträgen zum Bau einer Garage in Wachenzell, zum Neubau eines Rindermaststalles mit landwirtschaftlicher Halle und eines Heizraumes mit Hackschnitzelbunker in Seuversholz sowie zur Errichtung eines Kellers mit überdachtem Kellerzugang im Tittinger Weg in Pollenfeld, erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen auch für die Errichtung der geplanten Mobilfunkstation in der Gemarkung Sornhüll.

Für den Mobilfunkmasten ist die Gemeinde Pollenfeld selbst Bauherr. Der knapp 40 Meter hohe Mast soll auf einer Anhöhe zwischen dem Ortsteil Sornhüll und dem Rapperszeller Kreisel errichtet werden. Dies erfolgt im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Walting, um vor allem den Pollenfelder Ortsteil Sornhüll und den Waltinger Ortsteil Rapperszell mit Mobilfunk zu versorgen.

Die staatliche Förderung beträgt bis zu 80 Prozent und durch das gemeinsame Vorgehen der beiden Gemeinden wird sich der Förderhöchstbetrag um 50.000 Euro je Gemeinde erhöhen.

 

Wie Bürgermeister Wechsler bekanntgab, hat das Amt für ländliche Entwicklung dem Ausbau des Schulgartens in Sornhüll mittlerweile zugestimmt und den staatlichen Zuschuss genehmigt. Daher wurde der Planer beauftragt die notwendige Ausschreibung durchzuführen.