Gemeinderat vom 19.01.2023

In der ersten Sitzung des Gemeinderates Pollenfeld im neuen Jahr hatte das Gremium zuerst über das gemeindliche Einvernehmen zu verschiedenen Bauvorhaben zu entscheiden.

Goetzelshard Standort des Schweinestalle im Vordergrund

 
Standort des geplanten Mastschweinestalles und einer Güllegrube bei Götzelshard. Der Abstand des Stalles wird über 300 Meter zum Nachbarwohnhaus betragen (siehe Vordergrund des Bildes) - (Foto: Siegfried Fries)

 

Zu Beginn ging es um den Bauantrag zum Neubau eines Tierwohl-Mastschweinestalles auf Strohbasis für knapp unter 1.000 Tiere und den Neubau einer Güllegrube im Ortsteil Götzelshard. Im September 2020 hatte der Gemeinderat diesem Antrag mit knapper Mehrheit das Einvernehmen versagt. Die damalige Ablehnung wurde mit den Bedenken des Gemeinderates begründet, dass die Nachbarn des Bauherrn über Gebühr mit Gerüchen belastet werden könnten. Mit Schreiben vom Ende letzten Jahres hat die Bauverwaltung des Landratsamtes die Gemeinde nun informiert, dass das Baugenehmigungsverfahren weitgehend abgeschlossen sei und auch das Umweltamt der Behörde dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form zugestimmt hat. Das geplante Bauvorhaben sei damit rechtmäßig und aus planungsrechtlicher Sicht gäbe es keine Gründe mehr, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Auf Vorschlag von Bürgermeister Wolfgang Wechsler schloss sich das Gremium nun dieser Rechtsmeinung an und erteilte mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen.


Auch der Bauantrag zur Errichtung eines Lagers mit Büro und Maschinenabstellplatzes im Gewerbegebiet Preith erhielt das gemeindliche Einvernehmen. Allerdings lehnte der Gemeinderat eine beantragte Abweichung vom Bebauungsplan bezüglich der Dachform ab. Geplant war ein Tonnendach, das im B-Plan nicht vorgesehen ist.


Für den Anbau eines Gartengerätehauses an das bestehende Wohnhaus im Baugebiet Talbuck II in Preith versagte das Gemeindegremium das gemeindliche Einvernehmen. Beantragt waren Abweichungen und Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich festgelegter Geschossflächenzahl und der Länge der Grenzbebauung.


Im weiteren Verlauf der Sitzung ging es um zwei Routineentscheidungen. Jeweils zum Jahresbeginn ist über den Zinssatz zur Berechnung der zu buchenden kalkulatorischen Zinsen, die bei allen kostenrechnenden Einrichtungen, wie zum Beispiel bei den Kanalwerken anzuwenden sind, zu entscheiden. Auf Vorschlag der Kämmerei wurde dieser Zinssatz für das Rechnungsjahr 2023 auf 0,7 Prozent gesenkt.

Der zweite Beschluss betraf die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Der Gemeinderat entschied die Hebesätze für das laufende Kalenderjahr für beide Steuerarten auf 350 von Hundert festzusetzen. Da sich damit zum letzten Jahr keine Änderung ergeben hat, kann für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich nicht geändert hat, auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden verzichtet und die Höhe durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.


Im Rahmen der Trägerbeteiligung hatte sich das Gremium auch mit verschiedenen bauleitplanerischen Vorhaben der Nachbargemeinde Schernfeld und der Stadt Eichstätt zu befassen. So will die Gemeinde Schernfeld ihren Flächennutzungsplan ändern und Bebauungspläne aufstellen, um westlich des Gewerbegebietes Wegscheid und in der Nähe des Lohrmannshofes Sondergebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglich zu machen. Den gleichen Zweck soll auch der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Wimpasing“ der Stadt Eichstätt erfüllen. Geplant sich zwei Sondergebiete südwestlich des Eichstätter Ortsteiles Wimpasing an der Buchtalstraße. Zu allen Vorhaben der Nachbarn entschied der Gemeinderat mehrheitlich keine Einwände zu erheben.


Den öffentlichen Teil der Sitzung schloss eine Entscheidung über den Antrag der DJK Pollenfeld auf Jugendförderung für das Jahr 2022. Nach den gemeindlichen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit wird die Gemeinde dem Verein für 259 jugendliche Vereinsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr einen Förderbetrag von 1.086 Euro überweisen.