Die Trasse des Parallelneubaus der 380 KV-Leitung des „Westbayernrings“ stand im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Pollenfeld. Auf der Agenda stand die Stellungnahme der Gemeinde zur Raumverträglichkeitsprüfung für die Stromtrasse des Netzbetreibers Tennet.

Zentraler Tenor der Stellungnahme ist die generelle Ablehnung dieser zusätzlichen Stromtrasse. Die Gründe hierfür werden in dem Schreiben an die Regierung von Oberbayern als zuständige Landesplanungsbehörde, die von Bürgermeister Wolfgang Wechsler vorgetragen wurden, ausführlich erläutert.
Wie dargelegt wird, sind insbesondere die Ortschaften Seuversholz, Weigersdorf und Preith durch die bestehende 110 KV-Leitung im Westen und die 380 KV-Leitung im Osten in die Zange genommen. In der Stellungnahme wird weiter ausgeführt: „In Kombination mit der Festlegung von Windvorranggebieten von über 10 Prozent der Gemeindefläche geht der Flächenverbrauch im Hinblick auf eine vernünftige Gemeindeentwicklung weit über das verträgliche Maß hinaus“. Die Gemeinde sieht durch die neue Parallelleitung ihre Planungshoheit, ihr Selbstverwaltungsrecht und ihre Entwicklungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Ausweisung von Baugebieten, auch in den Ortschaften Pollenfeld und Preith erheblich beeinträchtigt.
Für Pollenfeld wird noch moniert, dass der Kindergarten, an den die neu geplante 380 KV-Leitung noch näher heranrücken würde, nicht als sensible Einrichtung berücksichtigt wird. Gefordert wird deshalb für die genannten Ortsteile die Einhaltung des Mindestabstands von 400 Metern zu Wohngebäuden. Eine weitere Forderung stellt die Befreiung vom sogenannten Bündelungsgebot an bestimmten neuralgischen Punkten dar. So soll die geplante Parallelleitung nördlich von Seuversholz in einem größeren Abstand gebaut werden, damit der dort befindliche Biomassehof nicht überspannt wird.
Zwischen Pollenfeld und Preith wird der Mindestabstand der Leitungen gefordert, um den Abstand zu Pollenfeld zu vergrößern. Aus diesem Grund wird auch gefordert, die bestehenden 380 KV-Leitungen bei Seuversholz weiter Richtung Osten und bei Pollenfeld weiter Richtung Westen zu platzieren und sowohl die Bestands- als auch die Parallelleitung im Nordosten von Preith in Richtung Buchenhüll zu trassieren. Der Gemeinderat stimmte der Stellungnahme einstimmig zu und behielt sich ausdrücklich die Einlegung von Rechtsmitteln vor, da die Planung die Gemeinde in ihren Rechten verletze.
Aus der Sitzung:
• Zu zwei Bauanträgen zum Umbau und der energetischen Sanierung von bestehenden Einfamilienhäusern zu Zweifamilienwohnhäusern in Pollenfeld und Preith erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.
• Für das Jahr 2026 wurden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B neu festgesetzt. Grund hierfür war ein im Jahr 2025 entstandenes Defizit durch die damals neu festgelegten Hebesätze. Um die von der Politik geforderte Aufkommensneutralität einzuhalten, schlug die Verwaltung vor, den Hebesatz für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) bei 400 Prozent zu belassen und den Satz für die Grundsteuer B auf 180 von Hundert zu erhöhen. Das Gremium stimmte einstimmig zu.
• Der Bürgermeister informierte die Räte über den Zwischenstand der Verhandlungen über die Vereinbarung mit der N-ergie-Netz zur Umverlegung der 110 KV-Leitung westlich von Seuversholz. Bekanntlich hat der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Gemeinde finanziell beteiligt, wenn die Trasse weiter weg von der Ortschaft gebaut wird. Die Kosten werden Stand jetzt rund 678.000 Euro betragen, da es sich bei dem bisher genannten Kostenbeitrag von 570.000 Euro um den Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer gehandelt hat. Mittlerweile wurde vom Betreiber auch noch eine weitere Trassenvariante ins Gespräch gebracht, deren Verlauf noch nicht bekannt ist, die aber wohl weiter weg von Seuversholz sein wird.
• Vorgetragen wurde die Kalkulation der Beitragssätze für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung Preith. Die im Jahr 2020 fertiggestellte Kläranlage für den Ortsteil Preith soll noch in diesem Jahr abgerechnet werden. In der nächsten Sitzung wird die Satzung mit den Beitragssätzen für die jeweiligen Grundstücks- und Geschossflächen beschlossen werden. Wie Bürgermeister Wechsler mitteilte, sind von den Anschlussnehmern bereits zwei Vorauszahlungen in Höhe von 80 Prozent der Beiträge erhoben worden, sodass sich die im Dezember fällige Schlusszahlung auf die restlichen 20 Prozent beschränken wird.