Gemeinderat vom 19.11.2020

In der Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2020  stellte Ingenieur Manfred Klos vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Spalt die Planungen zur Oberflächenentwässerung im Rahmen der Dorferneuerung Sornhüll vor.

Ortsdurchfahrt Sornhüll

Die Kreisstraße EI 15 im Streckenbereich der Ortsdurchfahrt Sornhüll soll ab 2021 durch den Landkreis Eichstätt ausbaut werden. In diesem Zusammenhang muss auch die Ableitung des Regenwassers im Rahmen der Dorferneuerung erneuert und verbessert werden (Foto: Siegfried Fries)

 

Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt mit Gehwegen durch den Landkreis Eichstätt, der im nächsten Jahr beginnen soll, sowie dem Bau eines zentralen Dorfplatzes muss die Niederschlagswasserableitung neu geordnet werden. Die Maßnahme teilt sich nach den Worten des Planers in zwei Abschnitte ein.

Bislang wird das Niederschlagswasser aus der südwestlichen Feldflur und des Bereichs des Ahornweges einem Regenrückhaltebecken in der Ortsmitte von Sornhüll zugeleitet. Um die Hochwassersituation bei Starkregenereignissen zu verbessern ist nun geplant, den schadhaften Oberflächenwasserkanal in die Kreisstraße stillzulegen. Das Flurwasser wird nun über eine 750 Meter lange Ableitung zu einer vorhandenen Doline im Südosten von Sornhüll geleitet.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die Dorferneuerung. Problematischer stellt sich die Situation im nördlichen Bereich der Ortschaft einschließlich des Rosenweges dar. Vom Rosenweg bis zum Rückhaltebecken in der Ortsmitte führt eine zirka 60 Jahre alte Sammelleitung. Eine Kamerabefahrung der Grabenverrohrung hat ergeben, dass sie sich in einem extrem schadhaften Zustand befindet und daher komplett erneuert werden muss. Die Kosten hierfür werden auf mindestens 130.000 Euro geschätzt. Nach Ansicht des Gemeinderates ist für diesen Oberflächenwasserkanal der Abwasserzweckverband Altmühl-Jura zuständig, dem der Ortsteil Sornhüll angehört. Die Gemeinde hält die Erneuerung des Kanals für sinnvoll. Das Gremium beschloss nun die Übernahme der Kosten beim Abwasserzweckverband zu beantragen.

Raum für Diskussionen gab der Antrag von Eltern, die Grundschule Pollenfeld mit Mobilen Hochfrequenz-Raumluftreinigungsgeräten auszustatten. Die Antragsteller begründeten dies mit der ungebremsten Ausbreitung des Corona-Virus, von der auch die Schulen betroffen sind. Durch die Anschaffung der Geräte soll laut Antrag „das Ansteckungsrisiko in den Klassenräumen auf ein Minimum reduziert werden“. Auch die „dauerhaft unterkühlten Räume“ durch das vorgeschriebene Lüften in der nun kommenden kalten Jahreszeit, das „die Kinder und Lehrer einer hohen Erkältungsgefahr aussetzt“, so die Formulierung der Antragsteller, macht den Eltern Sorgen. Die Elterninitiative bietet an, der Schule zwei Testgeräte für die Wintermonate unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dieser Gerätetyp wird auch durch den Freistaat Bayern gefördert, allerdings nur für Schulen, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen gelüftet werden können.

Die Leitung der Grundschule verweist auf die rechtlichen Vorgaben des Hygienekonzeptes und sieht diese als ausreichend an. Bürgermeister Wolfgang Wechsler bezifferte die Kosten für mindestens 20 notwendige Geräte für die Schule auf etwa 90.000 Euro, die die Gemeinde ohne mögliche Förderung schultern müsste. Inwieweit dadurch andere öffentliche Einrichtungen der Gemeinde auch berücksichtigt werden müssten, sei offen. Aus den Reihen des Gemeinderates wurden auch andere dauerhafte technische Lüftungskonzepte für die Klassenräume ins Gespräch gebracht. Der Gemeinderat einigte sich schließlich darauf, dass die Verwaltung die Umsetzung solcher alternativer Lüftungskonzepte prüfen solle. Bezüglich der übergangsweisen Aufstellung der zwei Lüftungsgeräte der Eltern wird nun noch einmal das Gespräch mit der Schulleitung gesucht. Zudem beschloss das Gremium die Anschaffung von CO 2-Messgeräten, die anzeigen sollen, wann Lüften erforderlich ist, für alle Klassenräume.

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zum Bebauungsplan des Gewerbegebietes „Zachenäcker-Erweiterung“ in Preith war es notwendig die Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu fassen. Die Satzung wurde mit den eingearbeiteten Änderungen einstimmig beschlossen.

Ohne Einwände wurde der Antrag der Stadt Eichstätt auf Trägerbeteiligung zum Gewerbegebiet „Lüften West“ abgesegnet.

Im Weiteren erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu Tekturanträgen zum Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Garagen im Birkenlohweg in Preith. In Abweichung zum bereits genehmigten Plan, werden nun jeweils eine zweite Wohneinheit im Keller und die Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen beantragt. Der Abweichung von der Stellplatzsatzung, da ein Stellplatz nicht wie gefordert parallel zur Straße errichtet werden kann, wurde ebenfalls zugestimmt.

Auch einem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Steigweg in Preith stimmte das Gremium zu. Da die Erschließung des Grundstückes derzeit noch nicht vollständig gesichert ist, ist diese von den Bauherren gegenüber der Baugenehmigungsbehörde noch nachzuweisen.

Im Rahmen der Richtlinie zur Jugendförderung in der Gemeinde wurde dem Musikverein Jura-Blaskapelle Pollenfeld für 87 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr eine Förderung von 398 Euro genehmigt.

Der Gemeinderat musste auch noch über zwei Vergaben entscheiden. Die Bauleistungen zum Neubau des Gehweges in der Raiffeisenstraße in Seuversholz werden von einer Tiefbaufirma aus dem Gewerbegebiet Preith erbracht und für die Freiwillige Feuerwehr Pollenfeld werden 27 Schutzanzüge neuesten Standards angeschafft.